An alle Betroffenen, an alle Menschen guten Willens und auch an Herrn Dr.Wolfgang Schäuble!
Es geht um die rechtssichere Einlösung unserer unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche u. Anwartschaften und nicht um mildtätige Geldgeschenke oder Almosen!
Herr Dr.Schäuble: Wir sind keine "Opfer" o. "Härtefälle"!
"Ostler auf die Straße und Selbstbewußtsein zeigen! Liebe Landsleute, männlich oder weiblich: Freßt eure Demütigungen nicht in euch hinein. Tretet euren satten Politikern in den Hintern." Freya Klier BZ 06.03.1991
Die Abwesenheit von Vernunft = die Abwesenheit von Lernfähigkeit! Das sollte genügen.
Es ist klar zu erkennen, dass einigungsgeschichtlich wir Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in der Sozialversicherung DDR neben altersrentenrechtlichen, auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche und Anwartschaften erworben haben.
Und genau diese Ansprüche und Anwartschaften sind es, die wir sozialpflichtversicherten Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gem. Einigungsvertrag Art. 22 am 03.10.1990 in die Bundesrepublik Deutschland als personengebundene Rechtstitel mitbrachten.
Unsere "Überführung" in die Bundesrepublik Deutschland, heißt auch Eingliederung in ein neues Rechtssytem und ausdrücklich nicht, Eingriffsbefugnis in das Erworbene.
Wenn dem so wäre, müßte es nicht "Überführung" sondern vielmehr "Konfiskation" heißen.
Konfiskation bedeutet entschädigungslose Enteignung von rentenrechtlichen Ansprüchen.
"Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG darf gesetzlich nur beschränkt, darüber hinaus aber lediglich in den Fällen der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) oder Vergesellschaftung (Art. 15 GG) - und auch dann nur gegen Entschädigung - entzogen werden.
Da der Gesetzgeber Sanktionen nur im Rahmen und nach Maßgabe der Verfassung verhängen darf, wäre eine von der Eigentumsgarantie nicht gedeckte Entziehung des Eigentums, nach Art einer entschädigungslosen Enteignung eine Konfiskation und unter dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Und für Herrn Dr.Schäuble:
"Unter normalen friedlichen Verhältnissen darf eine staatsrechliche Änderung innerhalb eines fortbestehenden Staates, sei sie Gebietsänderung oder Funktionsverschiebung, niemals zum Untergang bestehender Verbindlichkeiten führen!"
(vgl. u.a. BGH, Urt. v. 14.12.1976 - VI ZR 251/73)
"Deshalb begegnet die Aberkennung bzw. Nichtanerkennung von Renten, insbesondere die Verweigerung der Anerkennung und Einlösung unfallversicherungsrechtlicher Ansprüche und Anwartschaften, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil Rentenansprüche und Rentenanwartschaften als öffentlich-rechtliche Rechtsposition eigentumsrechtlich insbesondere dann geschützt sind, wenn sie das "Äquivalent einer Leistung darstellen." (vgl. BVerfGE 14, 288 (293); 22, 241 (253); 24, 220 (226); 53, 257 (289 ff.); 55, 114 (131); 58, 81 (109))
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 03.10.1990 mit Übernahme des zweckgebundenen Verwaltungseigentums der Sozialversicherug der Deutschen Demokratischen Republik (vgl. Art. 22 EV), die Rechtsnachfolge derselben angetreten und hat damit zugleich die Haftungsverpflichtung für die gesundheitlichen Spätschäden der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik übernommen.
"Haftungsverpflichtung" meint, dass im Versicherungsfall der unfallversicherungsrechtliche Anspruch des Versicherten auf Einlösung ohne WENN und ABER (Vertrauensschutz) besteht .
Diese unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche der sozialversicherten Bürger der Deutschen Demokratischen Republik beruhen auf Beitragszahlungen zur Sozialversicherung und begründen somit unser Eigentum.
Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu sinngemäß:
Die in sozialen Sicherungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften unterliegen gem. Art.14 Abs.1 dem Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind infolge unantastbar.
Die Bundesrepublik Deutschland trat in 1993 gegen die Zahlung von 400 Mio DM ihre Haftungsverpflichtung für die gesundheitlichen Spätschäden der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik an die Gesetzliche Unfallversicherung der BRD ab.
Die involvierten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung z.B. die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfUV), später Unfallkasse des Bundes (UKB) und heute Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), oder die Bergbau Berufsgenossenschaft (BBG), heute Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden seinerzeit durch deren Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG e.V.) einem privatwirtschaftlich organisierten eingetragenen Verein, der sich heute Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.) nennt, vertreten bzw. richtungsweisend geführt.
Insoweit müssen sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre private Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. heute, auch 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, die Frage nach dem einigungsgeschichtlichen Verbleib der unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften der sozialpflichtversicherten Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und deren Einforderung gefallen lassen.
Das Bewußtsein für diese einigungsgeschichtliche Problematik und die gerechte Einlösung in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener unfallversicherungsrechtlicher Ansprüche und Anwartschaften geweckt, unterstützt, befördert und geschärft zu haben, dass ist der bleibende Verdienst des Bundes zur Unterstützung Strahlengeschädigter e.V..
Was wäre also zu tun?
Jeder Betroffene, ob als Geschädigter, oder Hinterbliebener, muss Position ergreifen und aus der Anonymität des sozialgerichtlichen Rechtsweges zur Durchsetzung seiner unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche heraustreten und mehr Selbstbewußtsein zeigen.
Das langjährige Sozialgerichtsverfahren kein gangbarer Weg sind, an dessen Ende Gerechtigkeit hergestellt sein könnte, für diese Erkenntnis haben wir sehr viel Lehrgeld bezahlt und zu viele von uns dieses Ende garnicht mehr erlebt.
Eine Interessenvertretung, oder Dritte mit der Wahrnehmung seiner persönlichen, angestammten Rechte zu beauftragen und dann darauf vertrauen, dass es der oder die schon richten werden, das genügt schon lange nicht mehr.
Wendet Euch also an die politisch Verantwortlichen für diese unaufgearbeitete einigungsgeschichtliche Problematik und fordert dort Rechtssicherheit für die Einlösung Eurer, oder der unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche, an ihren Strahlenschäden verstorbener Angehöriger durch klarstellende Gesetzesänderung ein.
Kein Opferstatus und kein "Wunden lecken"! Fordert, auch 30 Jahre nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur BRD, die Herstellung einer tatsächlichen, vor allem gerechten und seit langem überfälligen Sozialunion.
Thematisiert, dass wir, die sozialversichersicherten Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, am 03.10.1990 nicht als Bittsteller in das wiedervereinigte Deutschland eingetreten sind.
Schreibt den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag, das Bundesversicherungsamt, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., die zuständigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, oder die Medien an und verleiht ebenda in sachlicher Form Euren Protest im einigungsgeschichtlichen Umgang mit Euren verfassungsmäßigen Rechten Ausdruck!
Tretet aus der aufgenötigten Anonymität Eures Rechtsbegehrens heraus und artikuliert Euch in der bundesdeutschen Öffentlichkeit, gegenüber der Presse, dem Fernsehen, Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Personen des öffentlichen Lebens u.a.m. - zeigt kreative Eigeninitiative
Der Autor dieses Portals steht Euch als Koordinator und Ansprechpartner bei auftretenden Fragen und Problemen, informierend und helfend, zur Seite.
Dazu ist eine Telefonhotline und ein Internetportal, als Informationsplattform und Diskussions-/Frageforum, eingerichtet.
Alle die, die über keinen PC verfügen, sollten den der Kinder oder Enkel nutzen. Die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gern postalisch, per Fax, oder telefonisch erfolgen.
Also, Ihr seit persönlich betroffen, oder fühlt Euch angesprochen?
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Euer aktives Handeln ist wichtig!
Nur wer wirklich auf gibt, der hat tatsächlich verloren.
Der Bund muss gerecht entschädigen!
Thomas Förster
(Obermaat a.D.)