Beitrag zum Thema: "BRD vrs DDR"

Hier zunächst noch einmal das Thema:

Staat haftet nicht für Strahlenschäden durch NVA-Radargeräte
Karlsruhe (dpa) - Der deutsche Staat haftet nicht für Strahlenschäden, die ehemalige DDR-Soldaten durch den Einsatz an Radargeräten der Nationalen Volksarmee erlitten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines ehemaligen Offiziers ab, der neun Jahre lang an verschiedenen NVA- Radarstationen eingesetzt war. Er forderte 20 000 Euro Schmerzensgeld sowie die Haftung für künftige Folgeschäden. Laut BGH sind etwaige Ansprüche gegen die DDR nicht auf die Bundesrepublik übergegangen.

erschienen am 07.02.2008 Berliner Morgenpost

 

 

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