Beitrag zum Thema: "Die bundeswehreigene Härtefallstiftung - kein Ersatz für Eure verfassungsrechtlich verbrieften unfallversicherungs- bzw. versorgungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften !"

Hier zunächst noch einmal das Thema:

Sie haben als ehem. Angehöriger der NVA Wehrdienst und damit zugleich versicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne der Sozialversicherung der ehem. DDR geleistet, zu der seinerzeit auch die Unfallversicherung gehörte.

Insoweit haben Sie am 03.10.1990 ganz klar definierte unfallversicherungsrechtliche Ansprüche und Anwartschaften in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden,

"Die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgabe als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus sozialen Sicherungssystemen genießen den Schutz des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Sie sind infolge unantastbar."

Wenn dem so ist, wozu bedarf es dann noch einer Härtefallstiftung?

Sie sind als Bundeswehrsoldat z.B. an deren leistungsstarken Sendern (Radar), oder andernorts gesundheitlich zu Schaden gekommen. In Folge besitzen Sie versorgungsrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), ohne WENN und ABER einzulösen, also zu entschädigen sind.

Wenn dem so ist, wozu bedarf es dann noch einer Härtefallstiftung?

Gleich in welcher deutschen Armee Ihnen in Zeiten des "Kalten Krieges" Gesundheitsschäden zugefügt wurden, Sie sind weder "Opfer" noch "Härtefall" !

Wenn dem so ist, wozu bedarf es dann noch einer Härtefallstiftung?

Angesichts dieser Sachlage sollten Sie sich nicht mit der Inanspruchnahme mildtätig vergebener Geldgeschenke abspeisen lassen, sondern auf der Einlösung Ihrer unfallversicherungs- oder versorgungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften bestehen.

Sicherlich gehört dazu Mut, Ausdauer und vor allem (Über-) Lebenserwartung.

Aber es gibt keinen anderen Weg.

Verkaufen Sie nicht Ihre verfassungsmäßigen Rechte fürn "Appel und ein Ei" !

Aufrecht gehen, ist das Gebot dieser Zeit.

Altbundeskanzler Helmut Schmidt schreibt dazu in seinem Buch "Das Jahr der Entscheidung"

Wo die Mauer in den Köpfen bedrohlich wächst, könnten allmählich drei Sprachen entstehen: Westdeutsch, Ostdeutsch und Gesamtdeutsch

Die Vertretung berechtigter Interessen ist legitim.

Aber kein Interessenkonflik darf so weit getrieben werden, dass dabei das grundlegende Vertrauen in den inneren Frieden gefährdet wird.

Der innere Frieden ist kostbar, wenn wir ihm nicht vertrauen können, gerät das Vertrauen in den Staat in Gefahr.

Wir Deutschen haben 1989 einen großen inneren Konflikt unserer Nation zum guten Ende bringen können.

Heute ist es wichtig, den inneren Frieden zwischen a l l e n Teilen und a l l e n Bürgern des Landes herzustellen.

Er muss auch diejenigen Landsleute einschließen ... jene Menschen im Osten, die ein Wegzeichen vermissen, auf welche Art und Weise sie ihre Lebenschancen in unserer Gesellschaft wahrnehmen können (Hans-Otto Bräutigam).

Mehr als je seit der Vereinigung liegt es in unserer Hand, ob wir noch tiefer in den Morast taktischer politischer Spielchen einsinken - oder ob wir uns daraus befreien (Helmut Schmidt)

 

 

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