Beitrag zum Thema: "Bayerisches Landessozialgericht - L 15 VS 19/11 Urteil vom 19.11.2014"

Hier zunächst noch einmal das Thema:

Die Bundeswehr muss nach diesem Urteil des Bayerischen LSG die bösartige (maligne) Krebserkrankung - Nierenkrebs - und die nichtbösartige (benigne) Schilddrüsenerkrankung eines Soldaten als Folge seiner Tätigkeit als Radarmechaniker der Bundeswehr anerkennen.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil lässt kein gutes Haar an der Argumentation der Beklagten. Den Umgang mit erkrankten Soldaten kritisiert das Gericht in scharfen Worten.

So geht der Senat aufgrund der Aktenlage davon aus, dass im Prozess wichtige Informationen zu Strahlenbelastungen bewusst verfälscht oder verschwiegen worden seien, erforderliche Auskünfte seien nach jahrelangem Warten und der Einschaltung höchster Stellen widerwillig und denkbar knapp erfolgt.

Die Argumentation der Beklagten bezeichnet das Gericht in verschiedenen Punkten als "irreführend", "nachweislich falsch", "fernab jeglicher Nachvollziehbarkeit, "objektiv nicht haltbar" und "fast grotesk".

Ihr findet den vollständigen Text des Urteils hier bei uns unter "Infos"

 

 

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