"Zur Arbeit des bzus.e.v."

Beitrag zum Thema "Antwort"

 

Zur Arbeit des bzus.e.v.

Thomas Förster am 22.12.2014

Sehr geehrter Herr Friedrich,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein gutes Weihnachtsfest und, wenn es um Krebs geht, ein erfolgreiches neues 2015.

Ich wünsche Ihnen alle Kräfte die Sie brauchen, um den Krebs besiegen zu können, ganz gleich, was Ihnen dazu möglicherweise abverlangt werden wird.

Wer leben will, der muß kämpfen, an dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei, denn wer sich auf gibt, der hat verloren!

Das hat mir mein behandelnder Arzt Prof.Dr.Barthels Lübeck mit auf meinen weiteren Lebensweg gegeben, nach dem er mich erfolgreich therapiert hatte.

Das war vor 15 Jahren und ich lebe heute immer noch.
Ja, ich bin 1999 an Lymhdrüsenkrebs (Morbus Hodgkin) und 2014 an einem Prostatatumor erkrankt.
Beide Krankheitsbilder wären nach DDR-Recht entschädigungspflichtige Berufskrankheiten gewesen und wurden 2005 und 2014 als Wehrdienstbeschädigung jedenfalls einigermaßen mit Dienstbeschädigungsausgleich entschädigt.
Das Dienstbeschädigungsausgleichgesetz gewährt aber nur einen Bruchteil dessen, was bei rechtskonformer Anerkennung als Berufskrankheit tatsächlich zustehen würde.

Ich war seinerzeit Obermaat in der Volksmarine, dass wäre nach bundesdeutschem Rechtsverständnis eine andere Rechtssituation als bei Ihnen. Dieser Standpunkt ist grundsätzlich unrichtig. Nach DDR-Recht ist sie das nicht.

Wenn Sie einem Anwalt Ihr Mandat zur Vertretung bei Gericht erteilen, dann sollten Sie das bitte nicht schon im Verwaltungsverfahren machen, dass kostet Sie nur unnötiges Geld.
Das braucht es nicht wirklich!

Sie haben bei der UK-Bund Antrag gestellt, dass ist soweit völlig in Ordnung. Nun warten Sie am Besten deren Bescheid ab.
Wenn Sie diesen haben und er sollte abschlägig sein, dann schicken Sie ihn mir bitte zu, wenn Sie das möchten, ich helfe Ihnen gern. Achtung, es wäre hinsichtlich eines möglichen Widerspruchs zu dem Bescheid eine Frist von 4 Wochen zu beachten!

Danke das Sie nach der Arbeit des bzus e.v. fragen.
Es gab seit 2003 zahllose Versuche, vermeintlich als integer und vermeintlich "engagiert" daher kommender Menschen als Stellvertreter, später auch als Kassenwart zu gewinnen.

Das scheiderte aber regelmäßig an den meist satzungsfremden Motiven dieser Leute.

Insbesondere wenn es um die Stellvertreterfunktion ging, waren, vorsichtig fomuliert, oftmals sachfremde Erwägungen im Spiel.

Ich denke es wurde von politischer und behördlicher Seite sehr viel getan, um die Arbeit des bzus e.v. zu be-, oder noch besser, zu verhintern.

Dass das aber in den 10 Jahren der Tätigkeit des bzus e.v. nicht wirklich gelungen ist, darüber bin ich sehr froh und auch ein bißchen stolz, angesichts der Möglichkeiten, die die einschlägigen bundesdeutschen Strukturen haben und die sie unserem gemeinsamen Anliegen grundsätzlich konträr entgegenstellen.

Die Mitglieder des bzus e.v. leisteten ein Mitgliedsbeitrag und auch Spenden gingen ein, die für die Organisation der Verbandsarbeit dringend benötigt und auch verwendet wurden und die oft genug nicht ausreichten, so dass ich dann eben so oft, mit privaten Mitteln aushelfen musste.

Sei es wie es sei, wir, die betroffenen Strahlengeschädigten der SDAG-Wismut, der Nationalen Volksarmee und andern Orts in der ehemaligen DDR, wir sind durch die Arbeit des bzus e.v. recht gut aufgestellt und durchaus in der Lage, sachgerecht und substantiert Widerstand gegen die entschädigungslose Konfiskation unserer unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften zu leisten.

Viele Grüße
Thomas Förster