"abschlägiges Urteil "

Beitrag zum Thema "Urteil"

 

abschlägiges Urteil

Thomas Förster am 22.08.2015

Hallo Frau Lippold,
danke für Ihre Nachricht.
Das Sie trotz Ihres Mutes und Ihrer Ausdauer keinen Erfolg mit Ihrer Klage hatten tut uns leid, muss Sie aber nicht weiter verwundern.
Seit dem 03.10.1990 ist hier kein sozialgerichtliches Verfahren eines NVA-Angehörigen oder der Hinterbliebenen eines NVA-Angehörigen bekannt, das Erfolg gehabt, also bei Gericht obsiegt hätte.
Leider!
Ihre Enttäuschung ist verständlich und nachvollziehbar.
Machen Sie doch bitte auf diesem Portal ein paar mehr Angaben zu Ihrem Anliegen und dem Verfahrensgang, warum, seit wann unterwegs und wie von bundesdeutschen Behörden behandelt. Damit auch andere gleichermaßen Betroffene davon lernen können. Vielleicht könnten Sie mir Ihr Urteil schicken?
Ihnen ist zu empfehlen, sich an den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag zu wenden und dort Ihrer Enttäuschung bzw. Empörung Ausdruck zu verleihen.
25 Jahre nach der Wiedervereinigung wäre eine gerechte Behandlung der ehemaligen DDR-Bürger im unfallversicherungsrechtlichen Bereich allemal eine Frage der Vernunft und der seit langem überfälligen "Begegnung auf Augenhöhe".
25 Jahre Zeit zum Nachdenken und zur Besinnung ist jedenfalls mehr als genug.
Wenn Sie Hilfe benötigen, bitte melden Sie sich.
Nur wer aufgibt hat tatsächlich verloren.
Viele Grüße und alles Gute
Ihr Thomas Förster Obermaat a.D.