"Wichtiger Nachtrag zum Kommentar des BMVg zum Radarbericht"

 

Wichtiger Nachtrag zum Kommentar des BMVg zum Radarbericht

Thomas Förster am 08.06.2004

Hallo, Hallo, eine gute Nachricht für alle NVA-Radargeschädigten!
Also das BMVg hat nach anfänglichem Taktieren zugestimmt, dass auch der Punkt 4.4.1 EMPFEHLUNGEN-ERKRANKUNGEN (S.VIII), in dem es, in den Versorgungs-verfahren, um die Anerkennungsbedingungen geht und nunmehr [b]"...als qualifizierte Krankheiten alle malignen Tumore - mit Ausnahme der Chronisch Lymphatischen Leukämie (CLL), als durch Radarstrahlung induziert anerkannt werden und wirklich und tatsächlich eine eins zu eins Umsetzung erfahren sollen ..."[/b].
D.h. schlicht und einfach, alle an Krebs erkrankten NVA-Radarsoldaten (außer die mit CLL) können eine Anerkennung ihrer Anträge auf Versorgungsverfahren erwarten. Wann das sein wird, ist ggw. noch offen. Aber es war davon die Rede, dass dieses noch bis zum Jahresende erfolgen soll.

Die bittere Pille dabei ist [b]zuzeit[/b], dass nach der bisherigen Auffassung des BMVg eine Entschädigung von nur max. 150 Fällen (von 470 Anträgen) der Berufs-Zeitsoldaten der NVA mit Stand 14.10.03, in Betracht kommen soll.
Folgend Anträge sollen aber mit folgenden Begründungen abgelehnt werden:
81 Ablehnungen, weil es sich um Witwen oder Nachkommen ohne Rechtsanspruch handelt
30 Antragsteller (Ast), die kein Interesse an einer Weiterverfolgung ihres Antrages haben
136 Ast sind an keinem malignen Tumor erkrankt
45 Ast sind zwar qualifiziert erkrankt, aber keine Radartechniker oder Unterstützungspersonal
31 Ast haben bisher keinen pathologisch-histologischen Befund vorgelegt
...
und das sind erst die Berufs-Zeitsoldaten der NVA.
Und wo bleiben die betroffenen Wehrpflichtigen und die Zivilbeschäftigten ?
Was denkt Ihr darüber? Bitte schreibt Eure Meinung, hier oder im Gästebuch!
Gruss Thomas