"Anerkennung Wehrdienstbeschädigter"

 

Anerkennung Wehrdienstbeschädigter

peter thiersch am 13.03.2004

gestern hörte ich in einem beitrag über die radar-problematik,
die ich seit geraumer zeit mitbekomme,
dass unsere amtliche 'betroffenheit' ende dieses jahres 'verjährt' sein soll.

das gab mir zu denken.

da auch eure URL genannt wurde, komme ich euch heut gleich mal besuchen.
ich war im grundwehrdienst funkorter in müncheberg FuTK 611 .. EK 80/II.

klar hat man auch in der 'funkmesskeule' gestanden,
schon alleine um die Freund-Feind-Kennungs-Dose bei laufender Gerätschaft
umzustecken, musstest du bei der P-52 auf die kabine, wo das magnetron
energiereich pumpte ..

ich hielte es für ziemlich bedenkenswert, wenn die regierung beschliessen würde :
spätfolgen von solch hochenergetischen anlagen, plötzlich 'verjähren' zu lassen.
besonders die nicht absehbare beschneidung der gesundheits-versorgung lässt mich befürchten, im falle des ausbruchs einer erkrankung, beispielsweise am 1. januar 2005, einen tag nach solcher 'verjährungsfrist'.. nicht ausreichend versorgt zu werden.

wie verhält man sich nun, auch bei fehlenden momentanen symtomen, trotzalledem aber als potentiell 'betroffener', ohne als 'angeber' oder 'unberechtigter' dazustehn .. ?

salut
peter

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