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Was hast Du bisher unternommen?

nva-radar.de am 09.06.2017

Hallo Bernd,
danke für Deine Anfrage.
Natürlich erhältst Du Unterstützung bei der Durchsetzung Deiner Rechte. Es kann aber keine Rechtsberatung geleistet werden.
Von hier werden Erfahrungswerte im Umgang mit vergleichbaren Fällen weitergegeben.
Dazu müsste man in Deinem Fall wissen, was Du bei wem beantragt hast, wie dessen Entscheidung ausgegangen ist, gegen wen Du schließlich Klage erhoben hast und wie das Sozialgericht in Deiner Sache letztendlich entschieden hat?
Deine Berufung beim Landessozialgericht richtet sich gegen das erstinstanzliche Urteil und insofern ist es wichtig zu wissen, womit Deinem Rechtsbegehren entgegen getreten worden ist?
Bitte berichte doch kurz dazu, damit man sich ein umfassendes Bild machen kann.
Gruß nva-radar.de

 

 

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