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Deine Anfrage zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung

nva-radar.de am 25.07.2017

Hallo Bernd,
Du bist nicht vergessen worden.
Eine öffentliche Stellungnahme zu Deiner Anfrage erfolgt, wenn die Antwort nicht nur in Deinem Sinne sondern auch für andere Betroffene verwendbar und zielführend ist.
Das braucht noch etwas Zeit, aber nicht mehr viel!
Für Dich persönlich gilt trotzdem, was Dir per e-Mail übermittelt worden ist.
Es ist hilfreich und vernünftig!
Provoziere kein unnötiges Urteil!
Einen Rechtsanspruch (in Geld) kann nur der geltend machen, der die Herkunft seiner Rechte und insoweit seine Anspruchsberechtigung nachweisen kann!
Und das gilt ganz insbesondere für unfallversicherungsrechtliche Ansprüche und Anwartschaften.
Dazu hat das BVerfG mehrfach entschieden:
In sozialen Sicherungssystemen der DDR erworbene Ansprüche und Anwartschaften unterliegen dem Schutz des Art 14 (1) GG. Sie sind in Folge unantastbar.
Also bitte noch etwas Geduld.
Gruß
nva-radar.de

 

 

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