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Krebs durch Wehrdienst NVA,Funkorter

Thema von Roland vom 16.08.2017.

Guten Tag!
Ich war vom 5.5 1981-28.10.1982 beim Grundwehrdienst der NVA als Funkorter auf einer P-15 Station eingesetzt.
Nun bin ich krebserkrankt u. in Behandlung.
Meine Frage:Wo kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?was wird dazu benötigt?
Ich bedanke mich für Antworten u.Hilfe!
Roland

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Beiträge zum Thema

 

Zur Strahlenbelastung des Betriebspersonals am NVA-Radargerät P-15 und anderen

nva-radar.de am 23.09.2017

Hallo Roland,
bei Infos finden Sie eine ganze Reihe bemerkenswerter Dokumente, die die einigungsgeschichtlichen Kenntnisstände politischer Verantwortungsträger zur Strahlenbelastung an der NVA-Radarstation P-15 und den Umgang mit diesem Wissen und den betroffenen Personen sehr anschaulich verdeutlichen.
Wohlgemerkt, auch in Ihrem Fall ist von "verschuldensunabhängiger Haftung" die Rede.
Der Unterschied in den einschlägigen Kenntnisständen, den ab 2002 und davor, ab 1990, und den ab 2011 ist ein ganz einfacher.
Während nach 1990 bis 2011 strahlengeschädigte NVA-Antragsteller mit ihrem Rechtsbegehren schlicht und einfach "abgebügelt" wurden (Volksmund), haben nunmehr Antragsteller die Möglichkeit einen Entschädigungsantrag zu stellen.
Wenn sie denn dazu noch in der Lage sind, bzw. eine Anerkennung noch erleben.
Die Differenz dürfte jedenfalls tausende betroffener Personen ausmachen.
Das nur zu Ihrer Kenntnis und Beachtung.
Viele Grüße
nva-radar.de

 

Schädigungen durch Tätigkeiten an Radargeräten des Typs P-15 der NVA

nva-radar.de am 13.09.2017

Hallo Roland,
Sie erhalten nun die gewünschten Antworten auf Ihre o.g. Fragen, die aktuellen Sachständen zum Radargerät des Typs P-15 der NVA genügen, an dem Sie seinerzeit in Ihrem Wehrdienst dienstverwendet wurden.
Für Details und besseres Verständnis lesen Sie bitte dazu die unter "Infos" eingestellten einschlägigen Beiträge.
Ebenda können Sie die einigungsgeschichtliche Rechtsgrundlage für Ihre unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften entnehmen, die Sie seinerzeit in der Sozialversicherung der DDR erworben haben und am 03.10.1990 in die Bundesrepublik Deutschland mitbrachten.
Wenn die übermittelten Fakten und Tatsachen Ihren Umständen entsprechen, dann sollten Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger stellen und die Anerkennung Ihrer Erkrankung als strahleninduzierte Wehrdienstbeschädigung und in einigungsgeschbichtlicher Rechtsfolge als Berufskrankheit gem BK-92 und BK-51 BKVO DDR hilfsweise als BK-2402 BKV BRD beantragen und die Gewährung von Unfallrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutschland begehren.
Ihr Anspruchsgegner ist z u n ä c h s t jedenfalls, die Unfallversicherung Bund und Bahn, Weserstr. 47, 26382 Wilhelmshaven, in ihrer Eigenschaft als einigungsgeschichtlicher Rechtsnachfolger der SV DDR.

Noch ein Hinweis:
Wenn Ihre o.a. Angaben den Tatsachen entsprechen, dann sind Sie weder ein "Härtefall", noch ein "Opfer", sondern ein im Wehrdienst in der NVA dienstgeschädigter Mensch mit ganz konkreten versicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Sie sollten sich nicht mit irgend welchen "mildtätig" gewährten Geldgeschenken abspeisen lassen.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls, wie das bei Ihnen offensichtlich der Fall ist, besteht Vertrauensschutz auf die Einlösung Ihrer unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche, ohne WENN und ABER
Ihren Anspruch können Sie unschwer Ihrem grünen DDR SV-Ausweis entnehmen, in welchem Ihr Wehrdienst nachgewiesen ist, der damit den Rechtscharakter einer "öffentlich-rechtlich errichteten Urkunde" besitzt und den Sie, in Folge, nicht aus der Hand geben sollten.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann stellen Sie sie bitte auf diesem Portal, damit auch andere Betroffene an unserem Dialog teilnehmen können.
Ihnen viel Kraft bei Ihrem Kampf gegen den Krebs.
Viele Grüße
nva-radar.de


 

Anfrage zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung

nva-radar.de am 26.08.2017

Hallo Roland,
Antwort kommt in Bälde, bitte etwas Geduld.
Gruß nva-radar.de

 

 

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