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Strahlenschäden im Grundwehrdienst der NVA

nva-radar.de am 08.08.2019

Hallo Christian,
Sie erhalten nun die gewünschten Antworten auf Ihre o.g. Fragen, die auch den aktuellen Sachständen zum Radargerät des Typs PRW-13 einem Höhenfinder der NVA genügen, an dem Sie seinerzeit in Ihrem Wehrdienst dienstverwendet wurden.

Für Details und besseres Verständnis lesen Sie bitte dazu aber auch die unter "Infos" eingestellten einschlägigen Beiträge.
Ebenda können Sie die einigungsgeschichtlichen Rechtsgrundlagen für Ihre unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften entnehmen, die Sie seinerzeit in der Sozialversicherung der DDR erworben und am 03.10.1990 in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht haben.

Wenn Ihre Angaben Ihren tatsächlichen Umständen entsprechen, dann sollten Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger stellen und die Anerkennung Ihrer Erkrankung als strahleninduzierte Wehrdienstbeschädigung und in einigungsgeschichtlicher Rechtsfolge als Berufskrankheit gem BK-92 und BK-51 BKVO DDR hilfsweise als BK-2402 BKV BRD beantragen und die Gewährung von Unfallrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutschland begehren.

Ihr Anspruchsgegner ist z u n ä c h s t jedenfalls, die Unfallversicherung Bund und Bahn, Weserstr. 47, 26382 Wilhelmshaven, in ihrer ausdrücklichen Eigenschaft als einigungsgeschichtlicher Rechtsnachfolger der SV DDR.

In diesem Fall wäre auch zu beachten, dass Sie weder ein "Härtefall", noch ein "Opfer", sondern ein im Wehrdienst in der NVA dienstgeschädigter Mensch mit ganz konkreten versicherungsrechtlichen Ansprüchen sind.
Sie sollten sich nicht mit irgend welchen "mildtätig" gewährten Geldgeschenken abspeisen lassen.

Bei Eintritt des Versicherungsfalls, wie das bei Ihnen offensichtlich der Fall ist, besteht Vertrauensschutz auf die Einlösung Ihrer unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche, ohne WENN und ABER.

Ihren Anspruch können Sie unschwer Ihrem grünen DDR SV-Ausweis entnehmen, in welchem Ihr Wehrdienst nachgewiesen ist, der damit den Rechtscharakter einer "öffentlich-rechtlich errichteten Urkunde" besitzt und den Sie, in Folge, nicht aus der Hand geben sollten.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann stellen Sie sie bitte auf diesem Portal, damit auch andere Betroffene an unserem Dialog teilnehmen können.
Ihnen viel Kraft bei Ihrem Kampf gegen den Krebs.
Viele Grüße und alles Gute
nva-radar.de

Anmerkung

Diese Darlegungen sind ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern die ehrenamtliche und unentgeldliche Weitergabe einschlägigen Wissens und Kenntnisständen um die historischen militärtechnischen Fakten und Tatsachen an betroffene und in Folge ihres Wehrdienstes an leistungsstarken Sendern der ehemaligen NVA strahlengeschädigte Funkmess-Soldaten.

 

 

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