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ARD-Fernsehsendung FAKT vom 18.03.2014 zu Gesundheitsschäden durch NVA-Radargeräte insbesondere P-12/P-18
Thema der Redaktion von nva-radar.de vom 19.03.2014.
Am Beispiel des ehemals in der NVA Wehrdienst leistenden Harry Widmer beklagt die ARD den Umgang bundesdeutscher Behörden, insbesondere des Bundesministeriums der Verteidigung, mit den Strahlenschäden der NVA-Radarsoldaten, die an den Radargeräten des Typs P-12 (baugl. P-18) seinerzeit dienstverwendet wurden und dabei gesundheitlich zu Schaden, oftmals sogar um das Leben kamen.
Dazu wird auf die angebliche Entdeckung neuer Geheimdokumente Bezug genommen, die die Gefährungssituation gegenüber Strahlung an P-15 und P-18 (baugleich P-12) bestätigen und jetzt nur noch den Richtern in den zahlreichen Sozialgerichtsprozessen zur Kenntnis gegeben werden müssten und dann würde, nach mehr als einem Jahrzehnt überaus restriktiven Umgangs mit den NVA-Antragstellern, endlich alles gut!
Danke ARD!
Diese "Geheimdokumente" sind als amtliche Urkunden garnicht so geheim wie das behauptet wird. Sie liegen uns bereits seit April 2002 vor. Ihr findet sie auf diesem Portal unter Infos.
Der Bericht der ARD hätte gut im Jahr 2001 gesendet werden können, denn er entspricht unserem damaligen Kenntnisstand und beinhaltet somit heute in der Sache der Strahlengeschädigten der NVA keine wirklich neuen Erkenntnisse, ganz im Gegenteil.
Bei den beschriebenen Dokumenten handelt es sich um offizielle Messprotokolle der Bundeswehr aus 2002 zu ihrer damaligen Strahlenschutzmessung an P-15 und P-18 (P-12) in Trollenhagen bei Neubrandenburg, die allen Beteiligten zur Kenntnis gelangt sind (vgl. Infos - Messprotokoll der Bundeswehr vom 20.03.2002).
Richtig ist, dass die Strahlengefährdung in diesen Protokollen bereits in 2002 bestätigt wird und richtig ist auch, dass wir in allen Sozialgerichtsprozessen die wir als bzus e.v. seither betreut haben, diese Dokumente als amtliche Urkunden eingeführt und zur Ermittlung der jeweils individuellen Strahlenbelastung und deren Beurkundung genau darauf Bezug genommen haben.
Der eigentliche Skandal der sich hier offenbart ist vielmehr der, dass die Bundeswehr trotz gesicherter Kenntnis der stattgehabten Strahlenexposition, in allen sozialgerichtlichen Verfahren dieselbe konsequent und wider besseren Wissens, auch bundesöffentlich, leugnet und die Richter sich sehr regelmäßig (um nicht zu sagen "sehr gern") zum ersichtlichen Rechtsnachteil der KlägerInnen täuschen lassen und ebenso routinemäßig die Klagen abweisen, in einigen Fällen sogar mit hohen Strafgebühren belegten.
Damit soll gesagt werden, dass im Kontext dieser Sendung vom 18.03.2014, die am 19.03.2014 im NDR sogar wiederholt wurde, vor allem bundesweit die Nachricht verbreitet wird, dass es bei vormaliger Dienstverwendung an P-12 (P-18) und P-15 im Erkrankungsfall aussichtslos ist, (wie bisher im Fall Widmer), eine Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung und in Folge als Berufskrankheit zu erlangen.
Ggf. könnte man auch den Eindruck gewinnen, dass mit dieser Sendung suggeriert werden soll, es lägen mit den "Geheimdokumenten" neue Erkenntnisse vor, die bisher noch nicht vorgelegen haben und die Behörde nun, im Jahr 2014, in die Lage versetzt werden würden, möglicherweise beginnend im Fall des Harry Widmer, oder zahlreicher anderer, bei Landessozialgerichten anhängiger einschlägiger Sozialrechtsstreite, positive Urteile zu erlassen.
Aber wenn das der Fall sein sollte, ähnlich wie zum Beispiel bei Dienstverwendung an P-15, bei der das Bundesministerium der Verteidigung in 2010 seinen restriktiven Standpunkt zur - Strahlenfreiheit - an diesem Gerät korrigierte, dessen tatsächliche Strahlenbelastung bestätigte und die UK-Bund anwies, Anerkennungen auszusprechen und die Antragsteller zu entschädigen, dann hätten die vielen Hundert Betroffenen, die wie Widmer seit mehr als 14 Jahren unterwegs sind, an P-12/P-18 dienstverwendet und bisher abschlägig beschiedenen wurden, unbedingt Anspruch darauf, dass ihnen ihre Würde zurückgegeben wird, ihre Verfahren wieder aufgenommen und sie nunmehr endlich, ohne WENN und ABER, positiv beschieden werden.
Das wäre aber seit 1990 nachgewiesen der erste Fall, bei dem bei einem Sozialgericht ein positives Urteil für einen ehem. NVA-Angehörigen gefällt werden würde. Sollte es tatsächlich so weit kommen, dann hätten die beteiligten Behörden aus den zurückliegenden 10 Jahren die Konsequenzen gezogen und für die Einlösung der Ansprüche der Betroffenen an P-12/P-18 jedenfalls, weitgehend Rechtssicherheit hergestellt.
Hoffen wir das Beste!
Ob das wirklich so kommt, bleibt abzuwarten.
Schauen wir mal!
Thomas Förster Obermaat a.D.
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ARD-Geheimdokumente | Thomas Förster am 25.03.2014 |
Die von der ARD in der Fernsehsendung FAKT vom 18.03.2014 angesprochenen Geheimdokumente findet Ihr auf diesem Portal unter Infos/BW-Messprotokoll aus 2002.
Nochmal: Aus 2002; Spätestens seit dieser Zeit ist der Strahlenmessstelle Nord der Bundeswehre die Gefährlichkeit der NVA-Radargeräte P-15 und P-18 (baugleich P-12) hinreichend bekannt! Erst 2010, 8 Jahre später, hat das Bundesministerium der Verteidigung eingelenkt und die Strahlenbelastung an den NVA-Radargeräten des Typs P-15 anerkannt. Wann geschieht das mit den Strahlenbelastungen der NVA-Radargeräte des Typs P-12 und P-18. Radargeräte dieser Typen wurden in 40 Jahren NVA in sehr hohen Stückzahlen eingesetzt. Die Zahl der davon betroffenen Personen des Betriebspersonals müßte m.E. in die Tausende gehen. |
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