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Warum so pessimistisch? Die Vernunft wird den Sieg davon tragen!

Thomas Förster am 22.08.2014

Hallo Thomas,

Danke für Deine Nachricht.

Gerade in jungen Jahren, wenn man Wehrdienst ableistet, ist der menschliche Körper gegenüber Strahlung besonders sensibilisiert.

Wenn Du seinerzeit im Bereich leistungsstarker Sender der NVA, möglicherweise sogar bei dessen Fliegeringenieurdienst bei der Reparatur und Fehlersuche von Funkmess-Visieren in Militärflugzeugen dienstverwendet wurdest, kann davon ausgegangen werden, dass Du in den Einwirkungsbereich ionisierender und nichtionisierender Strahlung geraten sein könntest.

Auszuschließen ist es jedenfalls nicht, weil es sich um Röntgenstörstrahler handelt.

Insoweit wären Deine beschriebenen bösartigen und alle Folgeerkrankungen zunächst als Wehrdienstbeschädigungen zu bewerten und in Folge der einigungsgeschichtlichen Übergangsrechtslage ggf. als Berufskrankheit im Sinne der Sozialversicherung der ehem. DDR hilfsweise des Berufskrankheitenrechts der BRD, also durch die Träger deren gesetzlicher Unfallversicherung einzulösen.

Anspruchsgegnerin ist in jedem Fall die

Unfallkasse des Bundes 26382 Wilhelmshaven, Weserstr. 47

in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung und Rechtsnachfolgerin der Sozialversicherung der ehem. DDR.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, dass auch die in sozialen Sicherungssystemen der ehem. DDR erworbenen unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und insbesondere die Anwartschaften dem Schutz des Artikels 14 Abs 1 Grundgesetz unterliegen und damit unantastbar sind bzw. sein sollen.

Aufgeben brauchst Du deshalb Deine unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften nicht, Du hast sie einfach und das stört niemand.

Und Pessimismus ist auch nicht angebracht!
Es gibt anerkannte Einzelfälle und garnicht so wenige.

Es handelt sich jedenfalls um Deine gegen Beitragszahlung in der SV DDR erworbenen unveräußerlichen Ansprüche, die im Todesfall auf die Hinterbliebenen, als Sonderrechtsnachfolger, übertragbar sind.

Solange Du sie nicht geltend machst, trittst Du auch niemand auf die Füße.

Es wird einfach nicht danach gefragt, ob und wenn JA welcher Art Ansprüche und Anwartschaften Du aus der ehem. DDR mitgebracht hast?

Wenn Du also nicht dafür eintritts prüfen zu lassen, ob das so ist, kannst Du auch nicht wissen, wie sich die bundesdeutschen Behörden zu Deinem Rechtsbegehren stellen werden.

Einfach ist es sicherlich nicht, aber auch nicht hoffnungslos

Nur wer aufgibt, der hat wirklich verloren.
Am Ende siegt die Vernunft.

Wenn Du mehr wissen willst, melde Dich, wir können gern darüber diskutieren.

Viele Grüße
Thomas

 

 

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