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Hilfe für Strahlengeschädigte

Thomas Förster am 23.09.2014

Hallo Herr Friedrich,
danke für die Anfrage.

Fliegerabwehr meint sicherlich Truppenluftabwehr (TLA)?

Wenn dem so ist, dann verweise ich zunächst auf das Buch "Unsere Truppenluftabwehr" von Generalleutnat a.D. Paul Kneiphoff, dem Chef der TLA. Der Präambel dieses Buches und dem Artikel "Achtung Radarstrahlung" von S.Westphal können Sie entnehmen, dass der Führung der Teilstreitkraft TLA der NVA der ehem. DDR die Gefählichkeit dieser Anlagen sehr wohl bewußt war.

Alle vormals in der NVA eingesetzten Funkmess-Mittel erfüllen grundsätzlich die technischen Voraussetzungen, um als "Röntgenstörstrahler" und damit potentiel als Strahlengefährdung für deren Betriebspersonal eingestuft zu werden.

Sie wurden seinerzeit ohne gesetzlich vorgeschriebene Strahlenschutzbauartprüfungen und in Folge gesetzlich vorgeschriebener Strahlenschutzbauartzulassungen aus der Sowjetunion in die NVA der DDR importiert, hier widerrechtlich errichtet und über Jahrzehnte zum gesundheitlichen Schaden tausender Soldaten der NVA betrieben.

Und das, obwohl die Garantie der körperlichen Unversehrtheit auch in der DDR Verfassungsrang genoss.

Ihr Wehrdienst in der NVA war versicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne der Sozialversicherung der ehem. DDR (vgl. Eintrag Wehrdienst in Ihrem SV-Ausweis).

Wenn Sie also angeben, dass Sie an derartigen Anlagen tätig waren und insoweit zu dem Personenkreis der Betroffenen (im Sinne des Berichtes der Radarkommission vom 02.07.2003 qualifiziert Tätigen) gehören, dann haben Sie in dem Fall, dass Sie an einer bösartigen Neubildung (Krebs) erkrankt sind, einen unfallversicherungsrechtlichen Anspruch darauf, dass Ihre Wehrdienstbeschädigung (WDB) als Berufskrankheit (BK) im Sinne der BKVO DDR und übergangsrechtlich als Berufskrankheit (BK) im Sinne der BKV der BRD anerkannt wird und UV-Leistungen gewährt werden.

Ihr Anspruchsgegener ist die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

Die Anerkennung einer WDB als BK muss dort beantragt werden.

Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen, dann übermitteln Sie bitte detailierte Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem wehrdienstlichen Werdegang in der NVA an info@nva-radar.de.

Sie können sich dort unter 04502-846744 jederezeit auch telefonisch informieren.

Ich hoffe weitgehend Auskunft zu Ihrer Fragestellung gegeben zu haben. Wenn Sie weitergehende Auskünfte wünschen, dann melden Sie sich bitte unter der o.g. e-Mail-Adresse, oder Telefonnummer.

Viele Grüße
Thomas Förster
Obermaat a.D.

 

 

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