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Lothar fragt Strahlenschädigung und Hirntumor an NVA-Radargeräten?

Thema von nva-radar Redaktion vom 12.02.2015.

Arbeiten an Radarstationen Lothar am 12.02.2015

(Leipzig) Ich war 25 Jahre Radarmechaniker in leipzig AWL-13 zur Reparatur kamen
so um die 12 verschiedene Typen mit ganz unterschiedlichen Frequenzen
und Ausgangsleistungen.Uns wurde versichert das die Srahlung keine gesundheitlichen Schäden hinterläst.
Langsam bringe ich meine gesundheitsprobleme mit meiner Tätigkeit in Verbindung
Hatte einen Hirntumor-Hörgeschädigt-starke innere verwachsungen-Parkinson.

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Strahlenschäden und Hirntumor an NVA-Radargeräten?

Thomas Förster am 12.02.2015

Hallo Lothar,
Hirntumor, Hörschädigungen, starke innere Verwachsungen, Parkinson können durchaus mit Deiner früheren Dienstverwendung in der NVA zusammenhängen. Das ist naheliegend.
Jedenfalls gehörst Du, wegen Deiner 25 jährigen Tätigkeit als FuM-Mechaniker, gemäß Bericht der Radarkommission vom 03.07.2003 (vgl. auf diesem Portal unter "Info" ganz unten) unbedingt zum Personenkreis "qualifiziert" tätiger Betroffener.
Laß die Einzelheiten den zuständigen Unfallversicherungsträger prüfen, der ist "von Amts wegen zur Ermittlung" verpflichtet.
Zuständig ist allemal die Unfallversicherung Bund und Bahn (vor dem 01.01.2015 Unfallkasse des Bundes), 26382 Wilhelmshaven, Weserstr. 47.
Verantwortlicher Bearbeiter dort ist der Leiter der Abteilung Berufskrankheiten, Herr Angelo Giannone.
Stelle einen formlosen Antrag, in dem sinngemäß aufgeführt ist, wer Du bist, wo Du wohnst, wann Du an was erkrankt bist, von wann bis wann Du in der NVA, als was, tätig warst und was Du begehrst.
Beantragen solltest Du die Anerkennung Deiner Erkrankungen als strahleninduzierte Wehrdienstbeschädigung und in Folge als Berufskrankheit im Sinne der Sozialversicherung der DDR hilfsweise als Berufskrankheit gem. BK-2402 der Anlage zur BKV BRD und die Gewährung von Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Versende den Antrag eingeschrieben (ggf. mit Rückschein).
Sollte Dir die UV Bund und Bahn die Anerkennung verweigern, gib nicht auf, such Dir Hilfe und setz Dich durch.
Die Sachsen sagen dazu "Auf die Dauer hilft nur Power!"
Auf unsere Hilfe kannst Du immer zählen.
Viele Grüße nva-radar.de
Redaktion

Und noch ein Hinweis, laß Dich nicht auf die bundeswehreigene Härtefallstiftung "umleiten", die vergibt zwar landesweit mildtätige Geldgeschenke, lenkt Dich aber in Wirklichkeit von der Verfolgung Deiner eigentlichen Rechte und Ansprüche ab!
Frage Dich immer, wer verschenkt heutzutage schon Geld und vor allem warum?



 

 

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