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Soziales Entschädigungsrecht für Grundwehrdienstleistende der NVA

Thema der Redaktion von nva-radar.de vom 11.05.2008.

Der zur Recht bestehende Anspruch von Grundwehrdienstleistenden der NVA auf Anerkennung einer im Wehrdienst erlittenen Dienstbeschädigung als Berufskrankheit hat nichts mit dem Urteil des BGHs aus 02/2008 zu tun.

Hier steht allein die Rechtsfrage, ob der Grundwehrdienst in der NVA ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis war und natürlich lt.Radarbericht sowohl eine qualifizierende Tätigkeit (Funkorter/Funkmesstechniker) und Erkrankung (bösartiger Tumor) vorliegt.

Wenn Ihr Euren SV-Ausweis aufschlagt, den die meisten von Euch noch haben, daraus ist leicht ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis zu entnehmen, denn Euer Grundwehrdienst ist allemal eingetragen.

Selbstverständlich muß das jeder für sich selbst entscheiden, aber die Gefährdungssituation an den leistungsstarken Sendern in der NVA war lt.Radarkommission und nach Euren eigenen Erfahrungen real.

D.h. Ihr habt, falls seinerzeit als Funkorter dienstverwendet und heute erkrankt einen Anspruch auf soziale Entschädigung.

Das BGH-Urteil aus 2/2008 besagt lediglich, der dort klagende NVA-Offizier keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat.

Wir Ihr mit Euren Rechten umgeht, dass entscheidet jeder für sich, aber die Durchsetzung Eurer individuellen Ansprüche gerade der der Grundwehrdienstleistenden ist allein nicht zu schaffen.

Wenn Ihr Hilfe benötigt, nva-radar steht an Eurer Seite.

Telefon: (04502) 846744
Fax: (04502) 846745
e-Mail: foersterthomas@alice.de





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Beiträge zum Thema

 

Krebserkrankung funkmeßorter nva basepohl

Iris Matzick am 19.06.2013

als ich Ihren beitrag gelesen habe, wußte ich nicht, ob ich weinen oder lachen sollte. Herr jörg macht hat bis zum bitteren ende mit dem gehirntumor gekämpft. was sich in baephol in der raketenstation ect. abgespielt hat,becarell 20 und mehr, daß müßten sie selber wissen. leider leben von den ehemaligen soldaten wohl nur noch 2.die krebserkrankung wurde nicht anerkannt, wir haben damals alles versucht.von hartz IV und keine medikamente. ´ne er sollte arbeiten gehen,
er starb sehr schmerzvoll!

 

Soziales Entschädigungsrecht für Grundwehrdienstleistende/Reservisten/Zivilbeschäftigte/Freiwillige und Hinterbliebene

Thomas Förster am 13.11.2008

Der Standpunkt von Dietmar Albrecht ist verständlich. Die durch die Behörden, hier die Unfallkasse des Bundes iVm der Wehrbereichsverwaltung Ost aufgebauten Widerstände, wenn es um die gerechte Anerkennung der Ansprüche der Grundwehrdienstleistenden/Reservisten/Zivilbeschäftigten/Freiwilligen und ihren Hinterbliebenen geht ist entwürdigend, aber zugleich entlarvend.

Es ist bezeichnend, dass so zum Ausdruck kommt, ... es geht garnicht um Gleichbehandlung (vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 3 (1)),

ein NVA-Hodentumor ist nicht gleich einem BW-Hodentumor.

Letztere werden als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, erstere auf Betreiben der gesetzlichen Unfallversicherung der BRD als nicht strahleninduziert erachtet usw. usw.

Wir arbeiten seit nunmehr 8 Jahren an dieser Problematik und wir haben eines gelernt:

1. nur eine konsequent sachliche Diskussion hilft weiter !
2. nur eine auf den Punkt gebrachte Beweisführung befördert unser Recht !
3. sich mit der Problematik beschäftigen und Position beziehen !

Unser Kampf ist nicht so aussichtslos, wie Dietmar Albrecht meint !

Ja, die Gefahrenlage gegnüber Strahlung an Radar-, Richtfunk-und Funkgeräten mittlerer und hoher Leistung in der NVA war von 1956 bis 1990 eine Tatsache. Ihr Import, die Errichtung und der jahrzehnte währende Betrieb in der NVA war illegal, rechtswidrig und erfolgte zum Schaden des Betriebspersonals ausdrücklich an den geltenden Strahlenschutzgesetzen der DDR vorbei.

Diese Geräte trugen den Charakter von medizinischen Röntgengeräten, ihre Expositionen gegenüber Röntgenstörstrahlung war um Größenordnungen extremer, weil kein Gefahrenbewußsein bestand, die Bedienmannschaften arglos waren und keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Dazu kommt die Mikrowellenstrahlung, die von den Hochleistungssendern dieser Geräte erzeugten elektro-magnetischen Felder hoher und höchster Energiedichten.

Das alles zusammen wirkt dosiserhöhend, also strahlensensibilisierend !

Allein seine Rechte durchsetzen zu wollen, dafür besteht kaum Aussicht auf Erfolg !

Aber gemeinsam können wir das und haben wir bereits vieles geschafft.

50 % unserer Mitglieder sind Hinterbliebe, wir bekommen Anerkennungen für sie ! Es gibt anerkannte Strahlengeschädigte, auch bei den GWDL, nicht genügend das ist wahr, aber es gibt sie.

Die GWDL sollen seit 1991 ohne Rechte sein, weil ihr Dienstverhältnis in der NVA kein versicherungsrechtliches im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung der BRD gewesen sein soll ?

Das ist falsch !

Schaut Euch im Internet um und sucht das UVMG (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) und ebenda den § 215 SGB VII. Dessen Neuregelung tritt am 01.01.2009 in Kraft und soll die Grundwehr-dienstleistenden der NVA erfassen, der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz bereits verabschiedet.

Dieses Gesetz sanktioniert zwar immer noch Unrecht, aber es ist ein erster Schrit auf dem Weg zur Herstellung von Rechtssicherheit für die Betroffenen. Ein erster Schritt !

Gegenwärtig sind hunderte wenn nicht gar tausende Klagen bei den bundesdeutschen Sozialgerichten aller Instanzen anhängig.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, also bleibt zur Durchsetzung unserer Rechte nur dieser Weg über die Gerichte.

Gemeinsam Rechtssicherheit herstellen für die Strahlengeschä-digten von heute und, immerhin haben ionisierende Strahlen eine Latenzzeit von bis zu 40 Jahren und mehr, auch für die Strahlengeschädigten von morgen, dass ist unser Ziel, dieser anspruchsvollen Aufgabe haben wir uns verpflichtet.

Die Soldaten, die am 02.10.1990 in der NVA ihre Radaranlage abgeschaltet haben, können noch im Jahr 2030 und darüberhinaus, wenn sie erkranken, einen Entschädigungsanspruch geltend machen.

Wir kämpfen gemeinsam darum, dass sie das nicht in so unwürdiger Weise tun müssen, wie wir heute.

Siegen wird schließlich die Vernunft und sicherlich auch die Gerechtigkeit !

Aber das ist kein einfacher Weg !

Also Dietmar Albrecht, Mut, solidarisches Engagement und Durchhaltevermögen wird für die Durchsetzung auch ihres Rechtsanspruchs gebraucht.

Resignation ist kontraproduktiv.

Angesichts der behördlichen Übermacht und deren Agieren aufzugeben, ist menschlich und steht ihnen immer frei.

Es gehört aber viel mehr Rückrat dazu für unsere und damit auch für seine eigenen Rechte den Kampf aufzunehmen.

Wenn Sie dazu Verbündete suchen kennen wir eine gute Adresse

info@nva-radar.de

Melden Sie sich einfach und lassen Sie uns schauen, was wir gemeinsam für einander tun können.

Thomas Förster Obermaat der Volksmarine der NVA der DDR a.D.
Vorsitzender

 

Entschädigung für GWL der ehem. NVA

Dietmar Albrecht am 30.10.2008

Mir ist bis zum heutigen Zeitpunkt ( also dem 30.Okt. 2008 ) nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Grundwehrdienst leistender der ehemaligen NVA eine Entschädigung erhalten hat.
Demzufolge sind jegliche Bemühungen betroffener Personen jemals eine Entschädigung zu erhalten völlig aussichtslos !!! Leider ist es so !!!!
Egal ob mit oder ohne Hilfe des Vereins "nva-radar e.V.".
Sollte es dennoch Personen der ehem. DDR geben, die positiv für sich etwas erreicht haben, bitte ich dringlichst um Ihre Antwort, um weiterhandeln zu können !! Ich bedanke mich schon jetzt hier im voraus und hoffe auf viele Antworten.

Mit besten Grüßen
Ein Strahlenopfer aus BB

 

 

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